PE im summarischen Verfahren

Das summarische Verfahren (in einzelnen Kantonen auch Summarverfahren genannt) ist ein schnelles und einfaches Verfahren, dem nie ein Sühnverfahren vorausgeht.

Die Anwendungsbereiche sind:

  • Zivilgesetzbuch
  • Obligationenrecht
  • Befehlsverfahren
  • Beweissicherungen

Zur Ladung der Parteien:

  • Es wird nur einmal vorgeladen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen treten sofort die Säumnisfolgen ein.

Hier finden Sie Informationen zu den Kosten- und PE-Regeln im summarischen Verfahren:

  1. Anwendung allg. Kosten- und PE-Regeln
  2. Abweichende Kosten- und PE-Regeln

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