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Prozessentschädigung

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Begriff und Zweck der PE

Rechtsgebiet:
Prozessentschädigung
Stichworte:
Prozessentschädigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die Prozessentschädigung (PE) ist die Entschädigung des Prozessgegners für die ihm durch die Prozessführung verursachten Kosten.

Für die Prozessentschädigung (PE) werden auch Begriffe verwendet wie

  • Parteientschädigung
  • Parteikostenentschädigung
  • Entschädigungspflicht
  • Entschädigung der Rechtsverfolgungskosten.

Zweck der Prozessentschädigung

Funktionen der PE sind:

  • Schadloshaltung der obsiegenden Partei
  • Verhinderung leichtfertiger Prozessführung
  • Vermeidung aussichtsloser Prozesse.

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