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Prozessentschädigung

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Bemessung der PE

Rechtsgebiet:
Prozessentschädigung
Stichworte:
Prozessentschädigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es geht um die Frage, in welchem Umfang der ganz oder teilweise obsiegenden Partei die durch die Prozessführung entstandenen Kosten zu ersetzen sind.

Bemessungsgrundsätze

Es gelten folgende PE-Festsetzungs-Regeln:

  • Freies richterliches Ermessen, nach Recht und Billigkeit
  • Beschränkung auf die Parteikosten
  • Notwendigkeit oder Nützlichkeit der Aufwendungen des Anwalts
  • Angemessenheit der Aufwendungen des Anwalts
  • Grundsatz der vollen Entschädigung (Schadloshaltung der obsiegenden Partei)
  • Kostennote des Anwalts vorlegen lassen

Bemessungskriterien

Vor allem für nicht anwaltlich vertretene Parteien sind bei der Festsetzung der PE folgende Bemessungskriterien zu beachten:

  • Schwierigkeit des Prozesses
    • Notwendiger/nützlicher und angemessener Zeitaufwand.
  • Qualität der Prozessführung
    • Je tiefgehender Verfolgung oder Abwehr, desto höher Zeitaufwand und Auslagen.
  • Bedeutung der Rechtsfolgen für die Partei
    • Je einschneidender die Rechtsfolgen, desto mehr wird und darf die Partei für die Prozessführung aufwenden.

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