Einleitung zur Prozessentschädigung

Die 4 folgenden Kernsätze stecken das Gebiet der Prozessentschädigung (PE) ab:

  • Die während eines Prozesses auflaufenden Kosten sind während der Dauer des Verfahrens von den Parteien vorläufig selber zu tragen.
  • Inwieweit die Kosten zu ersetzen sind, wird im Endentscheid durch Zusprechung einer Prozessentschädigung entschieden.
  • Die Prozessentschädigung beantwortet die Frage, ob die Prozesspartei ihre Parteikosten alleine tragen muss oder, ob sie für diese ganz oder teilweise von der Gegenpartei entschädigt wird.
  • Die unterliegende Partei hat neben ihren eigenen Aufwendungen auch diejenigen der Prozessgegnerschaft zu bezahlen.

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