Begriff und Zweck der PE
Begriff
Die Prozessentschädigung (PE) ist die Entschädigung des Prozessgegners für die ihm durch die Prozessführung verursachten Kosten.
Für die Prozessentschädigung (PE) werden auch Begriffe verwendet wie
- Parteientschädigung
- Parteikostenentschädigung
- Entschädigungspflicht
- Entschädigung der Rechtsverfolgungskosten.
Zweck der Prozessentschädigung
Funktionen der PE sind:
- Schadloshaltung der obsiegenden Partei
- Verhinderung leichtfertiger Prozessführung
- Vermeidung aussichtsloser Prozesse.


